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Arbeitsrecht
Kind krank, was nun?
Eltern plagt oft das schlechte Gewissen, wenn sie wegen ihrer kranken Kinder von der Arbeit fernbleiben. Die rechtliche Lage sieht besser aus, als viele meinen.
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Arbeitsrecht
Von Daniela Poschmann
Eltern plagt oft das schlechte Gewissen, wenn sie wegen ihrer kranken Kinder von der Arbeit fernbleiben. Die rechtliche Lage sieht besser aus, als viele meinen.
Mami oder Papi dürfen der Arbeit drei Tage pro Krankheitsfall fern bleiben, ohne finanzielle Abstriche befürchten zu müssen. Die von einigen Firmen kommunizierten drei Tage pro Jahr hingegen sind nicht rechtens. Eltern erhalten Lohnfortzahlung für die Abwesenheit, wie wenn sie selbst krank wären. Der Arbeitgeber kann dafür ein Arztzeugnis verlangen. Unzulässig hingegen ist, dass sich die Eltern abwechseln und jeder drei Tage zu Hause bleibt.
Wer pro Jahr zwei Monate oder mehr fehlt, dem darf der Arbeitgeber gemäss Obligationenrecht die Ferien kürzen. Und zwar um einen Zwölftel für jeden vollen Monat, in dem man von der Arbeit verhindert war.
Bleibt die Frage: Wer betreut das Kind ab Krankheitstag vier?
Krippe und Tagesmutter weigern sich meist. Zu gross wäre die Ansteckungsgefahr für die anderen Schützlinge. Neben privaten Anbietern und gemeindeinternen Angeboten kümmern sich folgende Institutionen um Familien:
Angesichts des bürokratischen und organisatorischen Aufwands empfiehlt sich ein gutes Verhältnis zur Chefin zu pflegen oder Grosseltern in der Nähe zu haben.
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