Haustiere
Hundebisse

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Grundsätzlich haftet der Hundehalter für Schäden, die sein Hund verursacht. Doch nach geltendem Recht kann er sich von dieser Haftung befreien, wenn er nachweist, dass er alle «Sorgfalt in der Verwahrung und Beaufsichtigung angewendet hat». In der Praxis gibt es deshalb immer wieder Diskussionen darüber, wer mehr Schuld trägt. Der Hundehalter, der sein Tier unbeaufsichtigt vor dem Laden lässt? Das Kind, das ihn nichtsahnend streicheln geht? Oder die Eltern, die ihren Sohn oder ihre Tochter für drei Sekunden aus den Augen verloren haben? Einfache Antworten gibt es darauf nicht. Deshalb enden solche Auseinandersetzungen nicht selten vor dem Gericht, das dann den Einzelfall beurteilen muss.
Mehr Klarheit soll das seit Jahren diskutierte und inzwischen vom Nationalrat verabschiedete eidgenössische Hundegesetz schaffen. Sobald dieses in Kraft treten wird, gibt es nur noch einen Verantwortlichen: den Hundehalter. Gleichzeitig wird die Haftpflichtversicherung für alle Hundehalter obligatorisch. Bis es so weit ist, vergehen aber wohl noch einige Jahre.
Bereits in Kraft getreten ist das neue Tierschutzgesetz. Dieses schreibt unter anderem vor, dass alle neuen Hundehalter einen Kurs besuchen müssen. «Ein wichtiger Punkt in dieser Ausbildung ist das Erkennen typischer Risikosituationen und wie man sie vermeidet», sagt Marcel Falk vom Bundesamt für Veterinärwesen. Denn noch sind Hundebisse keine Seltenheit. Laut Statistik des Bundesamtes für Veterinärwesen beissen die Vierbeiner knapp 3000-mal pro Jahr zu, laut einer Studie der Suva sogar weitaus häufiger; trotz Meldepflicht wird halt nicht jeder Biss gemeldet.
Klar ist, dass Kinder unter 10 Jahren besonders gefährdet sind. Sie werden nicht nur überdurchschnittlich häufig Opfer, sondern auch öfters ins Gesicht gebissen als Erwachsene. Einige dieser Unfälle wären vermeidbar, wenn sich Hundehalter und Eltern konsequent an gewisse Vorsichtsmassnahmen halten.
«Ein grosses Problem ist tatsächlich, dass viele Menschen nichts mehr über Hunde wissen und sich deshalb nicht richtig verhalten», sagt Marcel Falk. Auch die Angst vor den in der Regel gutmütigen Vierbeinern ist weit verbreitet – und im Umgang mit Hunden ein denkbar schlechter Ratgeber. Für Kindergärtner und Schüler gibt es deshalb in vielen Kantonen Kurse, in denen sie mehr über den «besten Freund des Menschen» erfahren und lernen, sich ihm angstfrei zu nähern.
Doch wie nimmt man einem Vorschulkind, das bereits schlechte Erfahrungen gemacht hat, die Angst? Positive Erfahrungen mit Hunden können Kleinkinder zum Beispiel in einer Welpenschule machen. Die meisten Hundeschulen sind auf Anfrage gerne bereit, Familien einen Besuch in einem dieser Kurse zu ermöglichen. Das tut übrigens auch den Vierbeinern gut, denn je früher sie sich an Kleinkinder gewöhnen, umso weniger Probleme haben sie später mit ihnen.
Tipps
- Kinder unter 10 Jahren und Hunde sollten nie unbeaufsichtigt sich selbst überlassen werden.
- Der Familienhund muss eine Rückzugsmöglichkeit haben, wo er von den Kindern nicht gestört werden darf (Hundekorb).
- Fressende Hunde müssen in Ruhe gelassen werden.
- Die meisten Hunde beissen nicht einfach zu, sondern warnen mit Knurren. Kinder müssen diese Warnung verstehen und sofort darauf reagieren.
- Fremde Hunde sollte man nie streicheln, ohne Besitzer vorher um Erlaubnis zu fragen. Der Hundehalter muss dabei bleiben, wenn ein Kind den Hund streichelt.
- Kinder (und Erwachsene) dürfen sich nicht in Hunderaufereien einmischen.
Mehr Tipps zum Umgang mit eigenen und fremden Hunden gibt es unter www.stvv.ch oder in der Broschüre «Tappis, komm», die auf der Seite www.bvet.admin.ch heruntergeladeen werden kann.