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Störenden Kinderlärm im Mietshaus

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Wer eine Wohnung mietet, muss laut Gesetz «angemessene Rücksicht auf die Ruhebedürfnisse seiner Nachbarn nehmen.» Gleichzeitig kann man aber niemandem verbieten, normal zu leben, und in einem Haushalt mit zwei Kleinkindern geht es einfach lauter zu und her als bei einem älteren Ehepaar. Dass die Kleinen in der Wohnung spielen und rennen, Freunde einladen und in der Nacht auch mal weinen, gilt gemeinhin als zumutbar. Reklamiert dennoch ein Nachbar beim Vermieter, muss man nicht gleich eine neue Wohnung suchen. Laut Ruedi Spöndlin, Rechtsberater beim Mieterinnen- und Mieterverband, zeigen sich vor allem grosse Verwaltungen mit Familien «eher kulant».
Das heisst allerdings nicht, dass man tun und lassen darf, was man will. Von einer Familie mit älteren Kindern wird erwartet, dass sie sich an die Ruhezeit zwischen 22 und 7 Uhr hält. Wenn diese beispielsweise nicht eingehalten wird und sich die Reklamationen anderer Mieter häufen, muss auch der verständnisvollste Hauseigentümer eingreifen und um mehr Rücksicht bitten. «Tut er dies schriftlich, empfehle ich eine Antwort, in der man die eigene Sicht darstellt», sagt Ruedi Spöndlin. Gleichzeitig solle man aber auch mit dem Nachbarn selbst sprechen. Bei Bedarf helfen Mediatoren, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.
Das ist zwar nicht gratis, aber will man die Wohnung behalten, lohnt sich der Aufwand. Streiten die Mieter weiter, steht es dem Hauseigentümer nämlich frei, auf seine Weise für Frieden zu sorgen und dem einen oder gleich beiden Parteien zu kündigen. Solange er sich an die im Vertrag angegebenen Fristen hält, kann er das Mietverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen auflösen. Mehr als ein paar Monate Mieterstreckung kann man in diesem Fall nicht einmal mehr vor Gericht herausholen.
So weit müsste es oft gar nicht kommen. Laut Ruedi Spöndlin entstehen die meisten Konflikte nicht, weil Menschen böswillig sind, sondern weil sie mit unterschiedlichen Bedürfnissen auf engem Raum miteinander leben. Der Schichtarbeiter, der tagsüber schlafen sollte, geht aus seiner Sicht zu Recht zum Vermieter, wenn sich das Spielzimmer der Nachbarn direkt über seinem Schlafzimmer befindet. Auch Familie Müller fühlt sich im Recht, wenn sie sich darüber beschwert, dass ihre Kinder nicht einschlafen können, weil die fast gleichaltrigen Kinder der Nachbarn bis 21 Uhr herumtoben dürfen. In einem Haus, in dem man nachbarschaftlich bis freundschaftlich miteinander verkehrt, lässt sich meistens eine Lösung finden. In einem Block, in dem man sich nicht einmal begrüsst, scheint das fast unmöglich.
Mit den Nachbarn gut auszukommen, ist aber gar nicht so schwierig. Mediatoren empfehlen Neuzuzügern, sich nach dem Einzug bei allen Mietern im Haus vorzustellen. Eine besonders gute und nachhaltige Wirkung haben Einweihungspartys: Miteinander auf eine gute Nachbarschaft anzustossen ist sicher ein gelungener Start im neuen Zuhause.
Auf eine gute Nachbarschaft!
- Sie haben die Einweihungsparty verpasst? Nichts hindert Sie daran, die Nachbarn in den nächsten Wochen zu einer Party einzuladen, an der man sich (besser) kennenlernt.
- Laden Sie zur Geburtstagsfeier Ihres Kindes auch gleichaltrige Nachbarskinder ein.
- Informieren Sie die Nachbarschaft, wenn in Ihrer Wohnung ein Fest stattfindet und es deshalb etwas lauter als sonst werden kann.
- Bieten Sie an, während Ferienabwesenheiten Briefkästen zu leeren, Blumen zu giessen oder Tiere zu füttern.
- Adressen von Mediatorinnen und Mediatoren in Ihrer Umgebung finden Sie auf www.infomediation.ch