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Wie aus internetfähigen Puppen Spione werden
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Europäische Verbraucherschützer schlagen Alarm: Spielzeug mit Internetverbindung wie Puppe «My Friend Cayla» und Roboter «i-Que» kann Datenlecks aufweisen.
Internet der Dinge im Kinderzimmer? Der norwegische Konsumentenschutz Forbrukerrådet rät Eltern, beim Kauf und bei der Nutzung von Puppen und Robotern, die sich mit dem Internet verbinden lassen, genau hinzuschauen.
In diesem Film erklärt Finn Myrstad vom Konsumentenschutz Norwegens, warum die Spielzeuge «aufs Gröbste versagen», wenn es um grundlegende Konsumentenrechte und den Schutz der Privatsphäre geht.
Zusammengefasst sind dies die Punkte, die bemängelt werden:
- Nicht sicher: Die Spielzeuge können mit Smartphones gehackt werden. So kann der Hacker durch die Puppe ins Kinderzimmer horchen oder aus dem Spielzeug sprechen.
- Nicht legale Nutzungsbedingungen: Vor der Nutzung müssen Käufer sich damit einverstanden erklären, dass Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Benachrichtigung an die Käufer geändert werden können, und dass Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen.
- Die Geheimnisse der Kinder sind nicht geschützt: Alles, was das Kind zu seinem Spielzeug sagt, wird an die Firma Nuance Communications in den U.S.A. übermittelt. Die Firma spezialisiert in Spracherkennungstechnologien. Sie nimmt sich das Recht aus, die Daten an Dritte weiterzugeben.
- Verdecktes Marketing: Wenn das Spielzeug online ist, wandelt eine App die Fragen der Kinder in Text um und sucht eine Antwort im Internet. Die Antwort der Spielzeuge weist häufig eine Affinität zu Produkten des Disney-Konzerns auf, monieren die Konsumentenschützer. In vorprogrammierten Sätzen spricht Puppe Cayla, zum Beispiel, gern darüber, wie sehr sie Disney-Filme liebt. Wenig verwunderlich: Der App-Anbieter geschäftet mit Disney...
Was Eltern tun sollen
Die Konsumentenschützer empfehlen, dass Eltern sich gut überlegen, ob sie tatsächlich ihrem Kind ein internetfähiges Spielzeug schenken wollen.
Falls ja sollen sie zumindest darauf achten, das Spielzeug auszuschalten, wenn es nicht in Gebrauch ist.
Der Europäische Verbraucherverband BEUC hat, gestützt auf die Untersuchungen des norwegischen Verbraucherrats, bei der EU-Kommission in Brüssel Beschwerde eingereicht.
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